Staatliche Beratungsförderung
Unsere Beratungsleistung kann bei vielen Unternehmen durch Förderleistungen des Staates und des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union mit bis zu 50 Prozent der Beratungskosten bezuschusst werden.
Als Berater sind wir für alle bekannten und relevanten Förderprogramme akkreditiert, insbesondere beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der KfW Mittelstandsbank, der NBank und dem RKW (Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V.). Eines der folgenden Programme könnte für Sie interessant sein:
Förderprogramm "Marketingberatung (Web-Marketing)"
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU und Angehörige freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen in der Phase des Unternehmenswachstums und der Bestandssicherung. Von der Förderung ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Finanzdienstleister, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig sind oder werden wollen.
Verwendungszweck: Gefördert wird die begleitende und/ oder konzeptionelle Beratung zur Erstellung von Konzepten zu Marketingaktivitäten über das Internet. Dabei sollen die Bedarfe für das Unternehmen individuell bestimmt und die möglichen Maßnahmen aufgezeigt werden, wie z.B. Online-Shops, Online-Tagebücher, Video-Nachrichten oder Blogs. Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für die Beratung entstehen; die Umsetzung selbst ist nicht förderfähig.
Art und Höhe der Förderung:
- Maximale Förderquote: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Maximale Förderung: 400 Euro pro Tagewerk, inklusive Auslagen und Reisekosten
- Dauer: mindestens 7 Tagewerke, höchstens 15 Tagewerke
Externe Informationen hierzu (NBank)
Förderprogramm "Unternehmensberatungen"
des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen und
- weniger als 250 Personen beschäftigen,
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben,
- sich nicht zu 25 Prozent oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden.
Art und Höhe der Förderung: Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss in den alten Bundesländern 50 Prozent, maximal 1.500 Euro, in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 Prozent, maximal 1.500 Euro. Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien. Allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert. Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen und die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Externe Informationen hierzu (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Förderprogramm "Designberatung"
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU und Angehörige freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen in der Phase des Unternehmenswachstums und der Bestandssicherung. Von der Förderung ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Finanzdienstleister, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig sind oder werden wollen.
Verwendungszweck: Begleitende und/oder konzeptionelle Beratung zum Design von Produkten und Dienstleistungen soll helfen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zu verbessern. Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für eine begleitende oder konzeptionelle Designberatung entstehen. Dabei geht es insbesondere um die Förderung des Universal Designs, d. h. um marktfähige, flexible und einfache Produkte und Dienstleistungen für möglichst breite Kundengruppen. Beratungen, die sich ausschließlich auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beziehen, werden nicht gefördert. Auch Gutachten, Prüfungen, Architektur- und sonstige Planungen sowie gezielte Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten werden nicht unterstützt.
Art und Höhe der Förderung:
- Maximale Förderquote: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Maximale Förderung: 400 Euro pro Tagewerk, inklusive Auslagen und Reisekosten
- Dauer: mindestens 7 Tagewerke, höchstens 25 Tagewerke
Die nächsten Seminare
München: 1. + 2. Mrz. 2012 mehr
Hamburg: 26. + 27. Apr. 2012 mehr
München: 5. + 6. Jul. 2012 mehr
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