Überzeugender Service: Kundenbedürfnisse rücken in den Mittelpunkt

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Wer die Bedürfnisse des Kunden am Besten versteht, darf sich zu den Gewinnern zählen. Denn längst vorbei die Zeiten, wo Kunden aufgrund der angebotenen Leistung angerauscht kommen. Wenn ein Konsument die Wahl hat, welchen Dienstleister er auswählt, nimmt er natürlich den, der für ihn den besten Service bietet (dazu kann natürlich auch der Standort gehören). Hier drei besonders gelungene Beispiele:

Der Vlothoer Anzeiger berichtet heute von einer Zahnarzt-Praxis in Bad Oeynhausen, die ihre Patienten einen kostenfreien Shuttle-Service (im Praxis-Orange) anbietet. Gerade für ältere Personen ist das ein top Service und Grund genug, zu diesem Zahnarzt zu wechseln. Wir wären aber nicht in Deutschland, wenn nicht die Kassenärztliche Vereinigung schon wieder überprüfen würde, ob der Service standesrechtlich in Ordnung ist.

Die Franchise-Agentur Mary Poppin, die unterschiedlichste Dienstleistungen (Haus-, Cat-, Dog-, Babysitting, Gärtnerdienste …) in neun Städten bundesweit organisiert, verspricht die Zufriedenheitsgarantie: „Gezahlt wird erst, wenn der Kunde mit dem ihm vermittelten Personal und der erbrachten Dienstleistung auch zufrieden ist.“

Ein Fahrradladen in meiner Nähe bietet für Fahrräder einen kostenfreien Hol-und-Bring-Service. Die Drahtesel holt der Dienstleister direkt beim Kunden ab und bringt sie nach erfolgter Reparatur bzw. Check-Up selbständig wieder. Als Kunde muss ich mich hier um gar nichts kümmern. Wieso soll ich denn eigentlich bei einem der beiden anderen Fahrradläden in der Nähe anfragen? Mich interessiert gar nicht, ob die vielleicht ein paar Euro günstiger sind – denn der Service überzeugt und ist in einem solchen Fall, wie auch den beiden oben genannten Beispielen, ein echter Wettbewerbs- und Entscheidungsfaktor.