Als Absatzhelfer werden Organe bezeichnet, die im Distributionsprozess unterstützend wirksam werden, dabei jedoch kein Eigentum an der Ware erwerben. Die Absatzhelfer agieren recht selbstständig, sind jedoch an Weisungen (vorher vertraglich geregelt) von ihren Auftraggebern gebunden. Beispiele für Absatzhelfer sind Handelsvertreter, Lagerbetriebe, Speditionen und Agenturen.